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Darf man Bilder aus der Bildersuche von Google und Co frei nutzen?

Viele Webseiten Betreiber sind verunsichert, ob man Bilder die im Internet z.B: auf der Google Bildersuche millionenfach zu finden sind, einfach auf seine Webseite einbinden kann und frei übernehmen darf.

Hier gilt eine klare Aussage!

Vorsicht bei Bildern aus Suchmaschienen und kostenlosen Bilderdatenbanken. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass ein Urheberrecht besteht und die Fotos geschützt sind.

Ohne Einwilligung des Rechteinhabers ist eine veröffentlichung nicht erlaubt und kann schnell recht teuer werden und ist auch Strafrechtlich heikel. Viele unbedarfte Blogbetreiber wurden hierfür schon auch kostenpflichtig abgemahnt und schnell hat man einen haufen Ärger an der Backe.

Auch „kostenlose“ Bilderdatenbanken sind mit Vorsicht zu genießen denn diese sind meist ausschließlich für den privaten Gebrauch zugelassen. Wo die Grenzen von Privat zu Gewerblich bei Webseiten festzustellen sind, ist nicht ganz so einfach wie man meist glaubt.

Urheber und Rechteinhaber müssen der Verwendung von Bildern ausdrücklich zustimmen!

Man spricht dabei auch von einer Lizensierung der Bilder. Dabei wird genau festgelegt was, wie, wo, wann und wie lange verwendet werden darf. Desweiteren sind noch die unterschiede zu den meist teureren kommerziellen Lizensen festzustellen.

Als kommerzielle Nutzung kann schon gelten das man Werbung in der Seitenleiste oder allgemein auf der Website einblendet.

Professinelle Bilderargenturen arbeiten hier bereits sehr transparent und listen in ihren Materiallisten bereits die verschiedenen Lizensen auf. Meist steht zur  Auswahl „Standard“ und „Erweitert“.

Aber auch wenn man sich für die Erweiterten Nutzungsrechte entscheidet sollte man sich unbedingt den abgedeckten Bereich genauer ansehen. Oft sind auch hier begrenzungen an Stückzahlen, klicks oder allgemein der Einsatzbereich begrenzt auf ein bestimmtes Medium wie Web, Print oder Verkauf.

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